Allgemeine Fest Bestimmungen
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§1 |
Wer unsere Hochzeit mitmachen will, muss vor allen Dingen anwesend sein! |
§2 |
Jeder hat in heiterster Stimmung zu erscheinen. Finstere Gedanken, grämliche Mienen,
Skatkarten und Strickstrümpfe müssen an der Garderobe abgegeben werden.
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§3 |
Keiner darf mehr essen und trinken, als er mit aller Gewalt herunterbekommen kann. |
§4 |
Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig vernichtet. |
§5 |
Die genossenen Speisen und Getränke sind Eigentum eines Jeden und brauchen nicht
zurückgegeben werden.
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§6 |
Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln sowie die Verwendung der Läufer und
Teppiche als Ringermatten sind nicht gestattet.
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§7 |
Wer ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigam zu dessen
Junggesellenzeit von sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.
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§8 |
Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen. |
§9 |
Es ist verboten, die sich unter dem Tisch aufhaltenden Personen als Fußbänke zu
benutzen.
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§10 |
Den Gästen kann nicht einzeln heimgeleuchtet werden, daher wird gebeten, nicht vor
Sonnenaufgang nach hause zu gehen.
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§11 |
Jeder hat seine genaue Zimmernummer auf dem Rücken zu befestigen, damit er
nötigenfalls sicher ins Schlosszimmer gebracht werden kann.
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§12 |
Sollte am Ende der Feier ein ungewolltes Durcheinader entstehen und jemand nimmt
eine falsche Frau mit nach hause, so wird gebeten innerhalb der folgenden Tage dies
dem Brautpaar zu melden. Zur Klärung der Eigentumsansprüche ist der Trauschein
vorzulegen.
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